Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 eine Neuregelung der Kryptobesteuerung beschlossen. Kernpunkt: Die bisherige einjährige Haltefrist, nach der Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowerten komplett steuerfrei bleiben, soll ab 2027 wegfallen. Wer plant, Positionen langfristig zu halten und erst nach zwölf Monaten steuerfrei zu verkaufen, muss sein Kalkül überdenken.
Auf einen Blick
Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 im Rahmen des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027
Kryptowerte sollen aus § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) herausgelöst und den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden
Die einjährige Steuerfreiheit auf Krypto-Gewinne würde damit entfallen
Geplant ist ein pauschaler Satz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer – in der Spitze bis zu 27,99 %
Zeitplan laut Medienberichten: Referentenentwurf bis Ende August 2026, Bundestag ab September, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027
Der Blockchain Bundesverband (Bundesblock) lehnt die Reform in dieser Form ab
Warum das Thema jetzt relevant ist
Für deutsche Krypto-Halter war die Zwölf-Monats-Regel bislang einer der größten Standortvorteile gegenüber vielen anderen Ländern: Wer Bitcoin oder Ethereum länger als ein Jahr hielt, zahlte auf den Gewinn keine Steuer, ganz gleich wie hoch er ausfiel. Genau dieses Privileg steht jetzt zur Disposition. Der Beschluss ist kein loses Diskussionspapier, sondern Teil des offiziellen Regierungsentwurfs zum Haushalt 2027 – damit hat das Thema ein politisches Gewicht, das frühere Reformdebatten nicht hatten. Die Debatte trifft zudem einen Krypto-Markt mit neuem Rückenwind: Im Juli sorgten steigende ETF-Zuflüsse für ein Comeback der Bitcoin-Notierung über 65.000 US-Dollar. Wer seine Krypto-Strategie auf die bisherige Steuerfreiheit aufgebaut hat, muss sich jetzt mit einem konkreten Zeitplan statt einer abstrakten Möglichkeit auseinandersetzen.
Was der Kabinettsbeschluss konkret ändert
Die aktuelle Rechtslage im Vergleich
Bisher gilt: Kryptowerte im Privatvermögen fallen unter § 23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte. Verkauft ein Anleger nach mehr als einem Jahr Haltedauer, ist der Gewinn steuerfrei. Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres greift der persönliche Einkommensteuersatz, allerdings mit einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Nach der geplanten Reform würden Kryptowerte stattdessen wie Kapitalvermögen behandelt – ähnlich Aktien und ETFs. Der Clou: Statt der individuellen Freigrenze und der Steuerfreiheit nach einem Jahr griffe ein einheitlicher Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent, unabhängig davon, wie lange die Position gehalten wurde. Inklusive Solidaritätszuschlag und, je nach Bundesland, Kirchensteuer ergibt sich eine Belastung von bis zu 27,99 Prozent auf jeden realisierten Gewinn.
Der Zeitplan bis 2027
Nach übereinstimmenden Medienberichten soll der Referentenentwurf bis Ende August 2026 vorliegen. Die erste Lesung im Bundestag ist für September 2026 vorgesehen, gefolgt von Ausschussberatungen bis in den November. Die zweite und dritte Lesung sollen Ende November oder Anfang Dezember stattfinden, die Bundesratsabstimmung spätestens am 18. Dezember 2026. Das geplante Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Die einzelnen Gesetzgebungsschritte lassen sich im Wirtschaftskalender von Traden.de verfolgen. Wichtig für die Einordnung: Dieser Fahrplan stammt aus Medienberichten, eine finale Bestätigung durch das Bundesfinanzministerium steht noch aus. Auch unklar ist bislang, ob es einen Bestandsschutz für bereits gehaltene Positionen geben wird – hierzu gibt es derzeit keine belastbare Aussage.
Kritik: Warum der Blockchain-Verband gegensteuert
Der Blockchain Bundesverband (Bundesblock) hat am selben Tag wie der Kabinettsbeschluss ein Positionspapier veröffentlicht und spricht sich klar gegen die geplante Tarifverschärfung aus. Der Verband fordert stattdessen, die bestehende Haltefristsystematik beizubehalten, offene Detailfragen zu DeFi, Staking und Airdrops per BMF-Schreiben statt per Tariferhöhung zu klären, amtliche Bewertungsreferenzen nach Schweizer Vorbild einzuführen und eine De-minimis-Regel für Kleinanleger mit geringen Transaktionsvolumen zu schaffen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hält laut Berichterstattung an der Abschaffung der Haltefrist fest. Die deutsche Debatte reiht sich in eine globale Regulierungswelle ein: Die USA verabschiedeten mit dem GENIUS Act neue Stablecoin-Regeln, die EU verschärfte parallel mit dem 21. Sanktionspaket gegen Krypto-Börsen wie HTX und A7A5 die Aufsicht über den Sektor. Dass das Thema keine Eintagsfliege ist, zeigt auch ein älterer Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Mai 2026, der bereits eine eigene Reform der Kryptobesteuerung vorschlug – die Debatte läuft also schon seit Monaten im Hintergrund.
Was Trader jetzt beobachten sollten
Für kurzfristig orientierte Trader mit Haltedauern von Tagen oder Wochen ändert sich steuerlich wenig, da diese ohnehin nie von der Zwölf-Monats-Freiheit profitiert haben. Anders sieht es für Anleger aus, die auf einen langfristigen, steuerfreien Ausstieg gesetzt haben: Für sie wird der Referentenentwurf Ende August der erste wirklich belastbare Anhaltspunkt sein, wie konkret die Neuregelung ausfällt. Relevant ist außerdem, ob und wie ein möglicher Bestandsschutz für bereits gehaltene Coins geregelt wird – das kann die Entscheidung, jetzt zu realisieren oder abzuwarten, erheblich beeinflussen. Wer unsicher ist, sollte den Gesetzgebungsprozess in den kommenden Wochen eng verfolgen und im Zweifel steuerlichen Rat einholen, statt auf Basis von Gerüchten zu handeln. Erfahrungen zu ähnlichen Gesetzesänderungen diskutiert die Community im Thread Steuerfalle neues Gesetz.
Chancen und Risiken
Die Reform hätte zwei Seiten. Auf der einen Seite könnte eine einheitliche Abgeltungsteuer für mehr Rechtssicherheit und eine einfachere Handhabung sorgen, ähnlich wie bei Aktien und ETFs, wo die Besteuerung längst standardisiert ist. Auf der anderen Seite entfiele mit der Steuerfreiheit ein Vorteil, der Deutschland für langfristig orientierte Krypto-Anleger bislang attraktiv gemacht hat. Diskutiert wird zudem, dass eine solche Reform Anleger dazu bewegen könnte, Gewinne noch vor Inkrafttreten der neuen Regeln zu realisieren – eine vorgezogene Verkaufswelle Ende 2026 ist damit ein Szenario, das Marktbeobachter im Blick behalten, ohne dass sich daraus eine verlässliche Prognose ableiten lässt. Unabhängig von der Steuerfrage bleibt zudem die Wallet-Sicherheit relevant: Der Coldcard-Hack mit Millionenschaden hat zuletzt gezeigt, wie real dieses Risiko für langfristige Halter ist.
Einordnung für Anleger und Trader
Der Kabinettsbeschluss markiert den Übergang von einer politischen Debatte zu einem konkreten Gesetzgebungsverfahren mit Datum. Das unterscheidet die aktuelle Situation von früheren Reformvorstößen, die im parlamentarischen Prozess versandet sind. Bis zur finalen Verabschiedung bleibt aber vieles offen, insbesondere Detailfragen wie der Bestandsschutz. Anleger und Trader sollten den Prozess daher als das behandeln, was er ist: ein laufendes Verfahren mit Zwischenschritten, nicht ein bereits geltendes Gesetz.
Fazit
Die geplante Abschaffung der Krypto-Steuerfreiheit ist beschlossene Regierungslinie, aber noch kein Gesetz. Der Referentenentwurf Ende August 2026 wird zeigen, wie konkret die Details – allen voran ein möglicher Bestandsschutz – tatsächlich ausfallen. Bis dahin bleibt die einjährige Haltefrist für alle, die heute verkaufen, unverändert in Kraft.




